Die Nebenkosten (Wasser, Strom, Heizung) sind mit dem Mietpreis abgegolten.
Als Unterkunftsgeber bin ich nach der Kurbeitragssatzung der Stadt Winterberg dazu verpflichtet, je Person über 16Jahren und je Aufenthaltstag einen Kurbeitrag in Höhe von 3,00€ zu erheben und an die Stadt Winterberg abzuführen. Diese wird gesondert abgerechnet.
Sofern ggf. weitere Personen neben der oben vereinbarten Anzahl in den Wohnungen nächtigen, ist dies dem Vermieter mitzuteilen. Der Vermieter kann insoweit den Mietpreis um weitere Personentage zu den oben genannten Konditionen erhöhen.
Bei Rückgabe des Mietgegenstandes ist das benutzte Geschirr gespült zurückzustellen, der Müll zu entsorgen und, soweit der Grill benutzt wurde, das Grillrost zu reinigen. Die Wohnungen sind besenrein zu hinterlassen (Ausnahmen von der Endreinigungspauschale).
Etwaige Beschädigungen der Wohnungen sind spätestens bei Rückgabe des Mietgegenstandes anzuzeigen und vom Mieter zu ersetzen.