Kurabgabe – nur Reetdachhaus Beckerwitz
Vom 1. April bis 31. Oktober erhebt die Gemeinde Hohenkirchen eine Kurabgabe (Stand 2026):
- ab 16 Jahren: 1 € pro Person und Nacht
- ermäßigt 0,50 €: Kinder von 6 bis 15 Jahren sowie Schwerbehinderte mit einem GdB ab 50 %
- Kinder unter 6 Jahren sind befreit
Von November bis März fällt keine Kurabgabe an.
Für die Ferienwohnungen am Alten Hafen in Wismar fällt keine Kurabgabe an.
Wir teilen Ihnen in der Buchungsbestätigung unsere Kontodaten mit und bitten
Sie den Buchungsbetrag bis 14 Tage vor Anreise zu begleichen.